Leistungsordnung

BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON ELEKTRONISCHEN DIENSTLEISTUNGENVON DPPA LEGAL GRZONEK ŚWIDNICKI SPÓŁKA KOMANDYTOWA MIT SITZ IN WARSCHAU

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Diese Ordnung für die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege (im Folgenden „Leistungsordnung“) an Nicht-Verbraucher-Mandanten (der „Mandant“) definiert insbesondere die Art und den Umfang der auf elektronischem Wege erbrachten Dienstleistungen sowie die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege durch die Firma DPPA LEGAL GRZONEK ŚWIDNICKI spółka komandytowa mit Sitz in Warschau („DPPA“), Adresse: ul. Koszykowa 54, 00-675 Warschau, eingetragen im Unternehmerregister des Polnischen Gerichtsregisters, geführt durch das Amtsgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, XII. Wirtschaftsabteilung des Polnischen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000973021, mit der Steuernummer NIP: 7010282162.Weitere Kontaktdaten der DPPA:Tel. +48 22 378 17 00E-Mail: biuro@dppa.eu
    2. Die von der DPPA betriebene Website: http://www.dppa.eu/ (die „Website“).
    3. Diese Leistungsordnung ist Bestandteil des zwischen DPPA und dem Mandanten geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, soweit dieser Vertrag und seine Anlagen die betreffenden Fragen nicht regeln. Die Musterverträge (allgemeine Vertragsbedingungen und Ordnungen) des Mandanten sowie Art. Art. 682 und 3854  des polnischen Zivilgesetzbuches finden keine Anwendung.
    4. Diese Leistungsordnung ist unter dem Link und in der PDF-Version verfügbar.
  2. Art und Umfang der elektronischen Dienstleistungen, technische Anforderungen
    1. DPPA erbringt Rechtsdienstleistungen auf elektronischem Wege im Sinne des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege, d.h. ohne gleichzeitige Anwesenheit der Parteien (im Fernabsatz), durch die Übermittlung von Daten auf individuellen Antrag des Dienstleistungsempfängers, die mittels Geräten zur elektronischen Verarbeitung, einschließlich digitaler Kompression, und Speicherung von Daten übertragen und empfangen werden, die vollständig über ein Telekommunikationsnetz im Sinne des Gesetzes vom 16. Juli 2004 – Telekommunikationsgesetz übertragen, empfangen oder übermittelt werden, die den Mandanten zur Verfügung gestellt werden (die „Dienstleistungen“).
    2. DPPA erbringt die Dienstleistungen per E-Mail von E-Mail-Adressen mit der Domain @dppa.eu sowie über andere Fernkommunikationsmittel, womit der Mandant einverstanden ist. DPPA haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln und Datenspeicherdiensten für die Kommunikation entstehen. Im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen kann DPPA Telekommunikationstools oder Datenverarbeitungsdienste von Dritten, einschließlich Public-Cloud-Lösungen nutzen und dem Mandanten zur Verfügung stellen, und haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung solcher Tools oder deren Nichtverfügbarkeit entstehen.
    3. Für die ordnungsgemäße Nutzung der von der DPPA bereitgestellten Dienstleistungen ist es erforderlich, Zugang zu einem Gerät zu haben, das eine Internetverbindung ermöglicht, Zugang zu einem korrekt konfigurierten Internetbrowser zu haben (im Falle von Anfragen über ein Formular auf der Website) und über eine eigene E-Mail-Adresse zu verfügen, über die der Mandant die DPPA kontaktieren kann.
  3. Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen und Vergütung
    1. Wird kein schriftlicher Vertrag zwischen DPPA und dem Mandanten über die Erbringung der Dienstleistungen geschlossen, kann ein solcher Vertrag auf der Grundlage von Willenserklärungen des Mandanten und der DPPA in beliebiger Form und anschließender Bestätigung eines solchen Auftrages durch die DPPA schriftlich, per E-Mail oder konkludent durch Beginn der Leistungserbringung in dem vom Mandanten in dem Auftrag angegebenen Umfang geschlossen werden.
    2. Der Mandant stellt ein rechtliches Problem/eine Frage elektronisch an DPPA unter biuro@dppa.eu oder über das Kontaktformular auf der Website, wobei er auch seine Kontaktdaten und seine eigene E-Mail-Adresse angibt, wodurch der Vertragsschluss gemäß Ziffer 1 zustande kommt. Der Mandant ist außerdem verpflichtet, DPPA mitzuteilen, ob er selbständig tätig ist, welchen steuerlichen Status und welche Umsatzsteuernummer er hat.
    3. Der Mandant ist nicht berechtigt, DPPA Inhalte mit rechtswidrigem Charakter zu übermitteln. Darüber hinaus ist der Mandant nicht berechtigt, DPPA vertrauliche Informationen zu übermitteln, solange DPPA nicht bestätigt hat, dass eine Geschäftsbeziehung in der in Ziffer 1 oben genannten Weise zustande gekommen ist. Unaufgeforderte Nachrichten von Nicht-Mandanten begründen nicht automatisch ein Anwalts-Mandanten-Verhältnis, und solche Nachrichten fallen daher möglicherweise nicht unter die Vertraulichkeitsklausel.
    4. DPPA entscheidet nach eigenem Ermessen über die Art und Weise der Auftragsausführung unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften und, falls möglich und nach dem Ermessen von DPPA zweckmäßig, auch der Anweisungen des Mandanten. DPPA erbringt die Dienstleistungen auch in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 6. Juli 1982 über Rechtsanwälte (Polnisch: ustawa o radcach prawnych), dem Gesetz vom 26. Mai 1982 über Rechtsanwälte (Polnisch: prawo o adokaturze) und den Standesregeln der beruflichen Selbstverwaltung der Rechtsanwälte.
    5. Bei der Erbringung der Dienstleistungen wird DPPA nicht an Aufträgen beteiligt, die zu einem Interessenkonflikt mit den Interessen des Mandanten führen; im Falle eines Interessenkonflikts wird DPPA den Mandanten über das Bestehen eines solchen Umstands informieren. In einem solchen Fall werden sich die Parteien auf eine Lösung einigen, die den berechtigten Interessen jeder Partei Rechnung trägt.
    6. Sofern zwischen der DPPA und dem Mandanten nichts anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich der Mandant, DPPA für die Rechtsdienstleistungen eine Vergütung zu zahlen, die auf der Grundlage der von den einzelnen Anwälten und DPPA-Mitarbeitern geleisteten Arbeitszeit multipliziert mit dem dem Mandanten mitgeteilten Standard-Stundensatz (der sich ändern kann) berechnet wird.
    7. Die Vergütung für die Erbringung der Dienstleistungen enthält keine Mehrwertsteuer, die in der jeweils geltenden Höhe gesondert hinzugerechnet wird. Ferner sind in der Vergütung keine Gerichtsgebühren, Verwaltungsgebühren und sonstigen angemessenen Auslagen (wie z. B. Reisekosten, Kosten für Übersetzungen oder andere externe Parteien usw.) enthalten, die der DPPA im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden erklärt sich der Mandant damit einverstanden, externe Gebühren wie Notargebühren, Steuern oder Gerichtsgebühren direkt an die Stellen zu zahlen, die zum Erhalt solcher Gebühren berechtigt sind. Wenn DPPA eine der in dieser Klausel genannten Auslagen entsteht, erklärt sich der Mandant bereit, DPPA diese Kosten zu erstatten.
    8. Der Mandant kann jederzeit verlangen, dass DPPA ihm einen Nachweis über den konkreten Aufwand, der DPPA zu erstatten ist, vorlegt.
    9. Haben die Parteien nicht vereinbart, dass die Währung, in der die Vergütung zu zahlen ist, der polnische Zloty ist, so ist DPPA berechtigt, nach eigenem Ermessen eine der beiden Währungen in Rechnung zu stellen:
      1. in solcher Währung (vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften) oder
      2. in dem PLN-Gegenwert solcher Währung, berechnet auf der Grundlage des von der Polnischen Nationalbank am Werktag vor dem Rechnungsdatum bekannt gegebenen durchschnittlichen Wechselkurses.
    10. Sofern zwischen DPPA und dem Mandanten nichts anderes vereinbart ist: (i) ist DPPA berechtigt, dem Mandanten monatlich eine Rechnung zu stellen, und (ii) die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
    11. Darüber hinaus kann DPPA jederzeit vom Mandanten eine angemessene Vorauszahlung verlangen, deren Höhe sich nach der Art des Auftrags und der voraussichtlichen Verpflichtung von DPPA richtet. Die Vorauszahlung wird ohne Zinsen mit der letzten Rechnung nach Abschluss der Dienstleistungen für den betreffenden Mandanten verrechnet.
  4. Datenschutz
    1. DPPA verarbeitet als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher die personenbezogenen Daten von natürlichen Personen, die im Namen des Mandanten einen Vertrag abschließen, und von Kontaktpersonen auf Seiten des Mandanten im Zusammenhang mit dem Vertrag, der in Verbindung mit der Erbringung der in dieser Leistungsordnung genannten elektronischen Dienstleistungen geschlossen wird.
    2. Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Ziffer 1 sind unter folgendem Link zu finden.
  5. Geldwäschebekämpfung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (AML)

    DPPA unterliegt Verpflichtungen in Bezug auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 1. März 2018 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die DPPA dazu verpflichten, Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken zu identifizieren. Die DPPA ist verpflichtet, Maßnahmen zur finanziellen Sicherheit auf Kunden anzuwenden, die Folgendes umfassen:
    1. Identifizierung des Mandanten und Überprüfung seiner Identität,
    2. Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers und Ergreifen angemessener Maßnahmen:
      1. Überprüfung seiner Identität,
      2. Feststellung der Eigentums- und Kontrollstruktur im Falle eines Mandanten, der eine juristische Person, eine Organisation ohne Rechtspersönlichkeit oder ein Trust ist,
    1. Beurteilung der Geschäftsbeziehung und gegebenenfalls Einholen von Informationen über deren Zweck und beabsichtigte Art;
    2. laufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen des Mandanten,
    3. Identifizierung und Überprüfung der Vertreter des Mandanten und der politisch exponierten Personen (PEP) in den Strukturen des Mandanten.Dementsprechend ist der Mandant nach dem AML/CFT-Gesetz vom 1. März 2018 verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen und auf Verlangen von DPPA erforderlichen Unterlagen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung von DPPA (sowohl vor als auch während der Aufnahme der Geschäftsbeziehung) vorzulegen. Stellt der Mandant nicht alle angeforderten Informationen (auch auf der Grundlage des von DPPA übersandten KYC-Formulars („Know Your Client)) innerhalb des von DPPA angegebenen Zeitrahmens zur Verfügung, ist DPPA berechtigt, die Dienstleistungen gegenüber dem Mandanten nicht zu erbringen oder um die Zeit der Verzögerung der Unterlagen zu verschieben.
  6. Kündigung

    Sofern nichts anderes vereinbart ist, können sowohl der Mandant als auch DPPA den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen, mit dem Vorbehalt, dass der Mandant verpflichtet ist, die Vergütung zuzüglich Mehrwertsteuer für die bis zum Ablauf des Vertrages infolge der Kündigung erbrachten Dienstleistungen sowie die Aufwendungen gemäß Ziffer III 7 der Leistungsordnung zu zahlen.
  7. Beschwerden
    1. Im Falle der Nichterbringung oder nicht ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung durch DPPA oder der Nichterbringung der Dienstleistung in Übereinstimmung mit der Leistungsordnung hat der Mandant das Recht, innerhalb von 21 Tagen:
      1. nach den Ergebnissen der Erbringung der betreffenden Dienstleistung oder
      2. nach dem von DPPA und dem Mandanten angegebenen/vereinbarten Termin für die Leistungserbringung, sofern kein solcher Termin vereinbart wurde, dann innerhalb von 45 Tagen nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch DPPA, per E-Mail oder stillschweigend durch Aufnahme der Leistungen in dem vom Mandanten im Auftrag angegebenen Umfang;eine Beschwerde einzureichen, indem er eine Beschwerde an die E-Mail-Adresse biuro@dppa.eu oder an die in der in I 1 der Leistungsordnung angegebenen Adresse der DPPA unter Angabe der Mandantendaten, der E-Mail-Adresse des Mandanten, einer Beschreibung der Dienstleistung, die Gegenstand der Beschwerde ist, der Behauptungen bezüglich der Erbringung der Dienstleistung und der Forderungen des Mandanten im Zusammenhang mit der Beschwerde, übersendet.
    2. DPPA prüft die Beschwerde des Mandanten nach Ziffer 1 oben innerhalb von 21 Tagen nach Einreichung einer vollständigen Beschwerde und sendet eine Antwort an die in der Beschwerde angegebene E-Mail-Adresse des Mandanten oder, falls vom Mandanten gewünscht, an die Postanschrift in Papierform.
    3. Als Reaktion auf die von der DPPA vorgeschlagene Art und Weise der Bearbeitung der Beschwerde kann der Mandant den Vorschlag annehmen, indem er die Annahme an die in Ziffer 1 genannte E-Mail-Adresse von DPPA innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des Vorschlags übersendet oder den Vorschlag ablehnen. Die Ablehnung des Vorschlags von DPPA hat die Erschöpfung des Beschwerdeverfahrens zur Folge.
    4. Eine Beschwerde ist nicht zulässig, wenn sich im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung herausstellt, dass es keine eindeutige Lösung für das Problem gibt, weil es unterschiedliche Auslegungen des Rechts oder Kontroversen gibt.
  8. Kommunikation

    Solange DPPA nicht über die Personen informiert ist, die den Umfang des Auftrags ändern und der DPPA bei dessen Ausführung Hinweise geben können, gilt jede Person, die innerhalb der Organisation des Mandanten oder der mit ihm verbundenen Unternehmen handelt und mit DPPA in Kontakt steht, als ermächtigt, dies zu tun.
  9. Schlussbestimmungen
    1. DPPA kann den Inhalt dieser Leistungsordnung auch während der Laufzeit des zwischen DPPA und dem Mandanten geschlossenen Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen ändern, wobei die geänderten Bedingungen in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Mandanten in Kraft treten.
    2. Das Rechtsverhältnis zwischen der DPPA und dem Mandanten sowie jede Haftung der DPPA gegenüber dem Mandanten unterliegt polnischem Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen (einschließlich der zwischen DPPA und dem Mandanten geschlossenen Verträge) ist das für den Sitz von DPPA zuständige Gericht zuständig.
    3. Die vorliegenden Leistungsordnung ist in polnischer, englischer und deutscher Sprache abgefasst, wobei im Falle von inhaltlichen Abweichungen die polnische Fassung maßgeblich ist.

Die Leistungsordnung wurde zuletzt am 06.11.2023 aktualisiert.