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Mietverhältnisse und laufende Immobilienverwaltung

Unsere Mandanten können sich in jeder Phase und in jedem Aspekt des Immobilienprojektmanagements auf unsere volle Unterstützung verlassen. Wir beraten bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Miet-, Pacht-, Leih-, Dienstbarkeits- und Nutzungsverträgen, von Sicherungsrechten an Immobilien sowie von Verträgen in Bezug auf Infrastruktur, Hausverwaltungs- oder Hotelbetriebsführungs- und Franchiseverträge sowie von Immobilienvermittlungsverträgen und von Verträgen zwischen Miteigentümern von Immobilien in Bezug auf die Verwaltung und Nutzung, einschließlich quoad usum.

Wir beraten u. a. in folgenden Bereichen:

  • Miet-, Pacht- und Leihverträge;
  • Verträge über dingliche Rechte (Dienstbarkeiten und Nießbrauch);
  • Sicherheiten an Immobilien;
  • Infrastrukturverträge (auch mit öffentlichen Einrichtungen);
  • Immobilienverwaltungsverträge;
  • Franchise-/Managementverträge für Hotelimmobilien;
  • Immobilienmaklerverträge;
  • Vereinbarungen von Miteigentümern von Immobilien über deren Verwaltung und Nutzung, einschließlich quoad usum.