📢 Neues Gesetz über die vorübergehende Preisbegrenzung für Strom, Erdgas und Systemwärme sowie über den Energiegutschein unterzeichnet.
Am 7. Juni 2024 unterzeichnete der Präsident der Republik Polen das Gesetz vom 23. Mai 2024 über die vorübergehende Begrenzung der Preise für Strom, Erdgas und Systemwärme sowie über den Energiegutschein. 📄 ⚡
🔍 Die wichtigsten Änderungen für Unternehmer:
🔹 Ausweitung des Höchstpreismechanismus: Der Höchstpreismechanismus für Strom wird auch in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 gelten.
🔹 Änderungen der Definition von Kleinst-/Klein-/Mittelunternehmen: Das geänderte Gesetz verweist bei dieser Definition auf die EU-Verordnung und nicht mehr wie bisher auf das Gesetz vom 6. März 2018 Unternehmergesetz. Ab dem 1. Juli 2024 wird die Definition daher den EU-Kriterien entsprechen, was bedeutet, dass bei verbundenen Unternehmen der Umsatz der gesamten Kapitalgruppe bei der Prüfung des Unternehmensstatus berücksichtigt werden muss. Dies kann dazu führen, dass viele Unternehmen, die bisher als förderfähig eingestuft wurden, diesen Status verlieren können. ❗️
🔹 Erklärungen von förderfähigen Empfängern: Empfänger, die Erklärungen über die Anwendung des Höchstpreises abgegeben haben und am 31. Dezember 2023 den Status eines förderfähiger Empfängers hatten und am 1. Januar 2024 die Bedingungen erfüllten, sowie Empfänger, die am 30. Juni 2024 den Status hatten und am 1. Juli 2024 die Bedingungen erfüllten, müssen für 2024 keine neuen Erklärungen abgeben.
📌 Das geänderte Gesetz wirft einige Fragen hinsichtlich der Klarheit der Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Änderung des Status eines förderfähigen Empfängers auf. Unabhängig von der Auslegung des Gesetzes empfehlen wir, dass beim Verlust des Status als förderfähiger Empfänger die zuständige Stelle informiert wird, indem bis zum 8. Juli 2024 eine Erklärung eingereicht wird.
Sollten Sie weitere oder spezifische Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 📧