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Raumplanung

Wir unterstützen unsere Mandanten in Fragen der Raumplanung sowohl in Bezug auf das lokale Recht als auch auf Verwaltungsentscheidungen. Wir beteiligen uns aktiv am Prozess der Erstellung von örtlichen Raumordnungsplänen und der Erlangung von Planfeststellungsbeschlüssen. Dabei sind wir in der Lage, nicht nur effizient mit anderen Beratern zusammenzuarbeiten, sondern auch deren Arbeit zu koordinieren und unsere Mandanten in dieser Hinsicht zu entlasten.

Wir beraten zu:

  • Stellungnahmen zu Entwürfen lokaler Pläne;
  • Anfechtung lokaler Raumordnungspläne und Entwicklungsstudien;
  • Erlangung, Änderung und Übertragung von Entwicklungsbedingungen.